Bildungsurlaub – auch etwas für Sie!

Was viele nicht wissen –  nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer*innen (auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungszwecke pro Jahr: gemeint ist der Bildungsurlaub. Voraussetzung dafür ist die Zulassung der Veranstaltung nach dem NBildUG.

Was genau ist ein Bildungsurlaub?

Ein Bildungsurlaub kann in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, muss dies im Gegensatz zu einer Fort- oder Weiterbildung aber nicht.

Sie wollten schon lange ihre Fremdsprachenkenntnisse aufbessern oder die Grundlagen von Photoshop erlernen? Sie interessieren sich für die Ökologie der Alpen oder die Entwicklung des Ruhrgebiets vom Industriestandort zum Naherholungsgebiet?

Umwelt und Ökologie, Politik und Gesellschaft aber auch Gesundheit und Stressbewältigung sind typische Themen in Bildungsurlauben. Die Seminare gehen in der Regel von Montag bis Freitag und haben einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden. Es gibt aber auch Bildungsurlaube in Teilzeit. Die Seminarkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst.

Eine Teilnahme erfolgt in Absprache mit der*dem Arbeitgeber*in und kann nur (einmalig) aufgrund betrieblicher Gründe verweigert werden, auch eine Übertragung des Anspruchs auf das folgende Jahr ist möglich.

Sie haben weitere Fragen dazu?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Kontaktdaten der wbb Hannover

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