Was viele nicht wissen – nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer*innen (auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungszwecke pro Jahr: gemeint ist der Bildungsurlaub. Voraussetzung dafür ist die Zulassung der Veranstaltung nach dem NBildUG.
Vielleicht sind Sie auf der Suche nach einem Kurs schon einmal über die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ gestolpert. Vielleicht haben Sie sich schon mal gefragt wo da eigentlich der Unterschied ist. Vielleicht sind Sie auch davon ausgegangen, dass beide Bedeutungen identisch sind und haben Sie daher synonym verwendet. Wir erklären Ihnen inwiefern sich die Worte unterscheiden.