Haben Sie bereits von Bildungsurlaub gehört? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Anspruch…
Was viele nicht wissen – nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer*innen (auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungszwecke pro Jahr: gemeint ist der Bildungsurlaub. Voraussetzung dafür ist die Zulassung der Veranstaltung nach dem NBildUG.