Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder kurz „Aufstiegs-BAföG„, besser bekannt unter dem alten Namen „Meister-BAföG“, ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen.
Welche Angebote können gefördert werden?
Förderfähig sind Kurse und Lehrgänge, die auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Zum Beispiel Meister*in/Techniker*in, Fachwirt*in oder auch Erzieher*in. Grundsätzlich gilt, dass die Fortbildung einen höherwertigen Berufsabschluss zum Ziel hat.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und teils als zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Noch Fragen zum Aufstiegs-BAföG?
Gerne beraten wir Sie zu möglichen Weiterbildungen, Fortbildungen und deren Förderung.