Das Jahr ist schon einige Monate alt, und es ist der perfekte Zeitpunkt, um einen Blick auf die Umsetzung der…
Haben Sie bereits von Bildungsurlaub gehört? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Anspruch…
Was viele nicht wissen – nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer*innen (auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungszwecke pro Jahr: gemeint ist der Bildungsurlaub. Voraussetzung dafür ist die Zulassung der Veranstaltung nach dem NBildUG.


