Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG ist eine Fördermöglichkeitefür Schüler*innen und Student*innen sowie Berufsqualifizierte.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

 
Nach dem BAföG kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert werden. Für die Förderung von Schüler*innen bestehen dabei allerdings erhebliche Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden. Stattdessen kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht.
Im Grundsatz kann nur eine erste Ausbildung gefördert werden. Für eine Förderung nach einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch bestehen erhebliche Einschränkungen.

Gefördert werden außer Ausbildungen im Inland seit dem 1. Januar 2008 auch das vollständig im Ausland verbrachte Studium an einer Hochschule in der EU oder der Schweiz. Deutsche Student*innen, die im Inland Anspruch auf BAföG haben, können für Auslandsaufenthalte das Auslands-BAföG beantragen.

Des Weiteren ist eine Förderung für Schüler*innen möglich, die ein Jahr im Ausland verbringen wollen.

Weitere Informationen des Studentenwerks Hannover zum BAföG

Weitere Informationen zum Schüler*innen-BAföG und der Auslandförderung