Aufstiegs-BAföG

Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Neben dem klassischen Meister*innen zählen unter anderem auch staatlich geprüfte Techniker*innen und Betriebswirt*innen, IHK-Fachwirt*innen oder Fachkrankenpfleger*innen dazu.

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